Grundsätzlich kann ein geschädigter Dieselkäufer auch hinsichtlich des Erwerbs eines EU-Reimports Restschadensersatz vom Hersteller in Form der Herausgabe des Kaufpreises verlangen. Dies gelte aber nur, wenn der Fahrzeugkauf auf einer durchgreifenden mittelbaren Vermögensverschiebung beruhe, entschied der Bundesgerichtshof.
Der Käufer eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeugs kann unter Umständen die Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen Nachfolgemodells gegen angemessene Zuzahlung verlangen. Dies gelte aber nicht, wenn die - seitens des Verkäufers zu beweisende - günstige Möglichkeit besteht, den Mangel durch Aufspielen eines Software-Updates vollständig ohne "Folgeschäden" zu beseitigen, urteilte der Bundesgerichtshof am 08.12.2021.
Gut sechs Jahre nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals steigen die Prozesskosten weiter an. Dies gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute bekannt. Die Aufwendungen der Rechtsschutzversicherer für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten haben sich demnach auf 1,21 Milliarden Euro erhöht. "Der Dieselskandal bleibt damit das teuerste Schadenereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Neuwagens kann nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass die Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer gestört und damit eine Nacherfüllungsfrist entbehrlich sei. Ob dies der Fall sei, müsse aber im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Dabei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass sich "der Verkäufer ein arglistiges Vorgehen des Herstellers gerade nicht zurechnen lassen muss".
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
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