Bald können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein einheitliches Ladegerät für ihre elektronischen Geräte verwenden. Das Europäische Parlament hat den Weg frei für eine entsprechende Richtlinie gemacht. Bis Ende 2024 müssen danach alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Gestern wurden die entsprechenden neuen Vorschriften vom Plenum mit 602 zu 13 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.
Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts erzielt. Demnach soll ein universeller USB-Typ-C-Ladeanschluss für ein breites Spektrum von elektronischen Geräten verbindlich werden und alle Geräte mit demselben Ladegerät aufgeladen werden können. Dies habe laut EU-Kommission mehr Verbraucherfreundlichkeit und weniger Elektronikabfall zur Folge.
Mit einer Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie will die EU-Kommission sowohl mehr Verbraucherfreundlichkeit als auch eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten erzielen. Ihr Vorschlag sieht insbesondere ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte, eine einheitliche Schnellladetechnologie sowie die Möglichkeit vor, elektronische Geräte ohne Ladekabel kaufen zu können.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
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