Einheitliches Ladekabel kommt: Kabinett setzt EU-Vorgaben um
Schluss mit dem Kabelsalat: Bis Ende 2024 soll USB-C der Standard für Smartphones und andere Geräte werden, die mit einem Kabel aufgeladen werden können. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dafür einer Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Ab 2026 soll der neue Ladestandard auch für Notebooks gelten.
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Einheitliches Ladegerät für mobile Geräte kommt 2024

Bald können Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU ein einheitliches Ladegerät für ihre elektronischen Geräte verwenden. Das Europäische Parlament hat den Weg frei für eine entsprechende Richtlinie gemacht. Bis Ende 2024 müssen danach alle Mobiltelefone, Tablets und Kameras, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops. Gestern wurden die entsprechenden neuen Vorschriften vom Plenum mit 602 zu 13 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.

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EU: Einigung für einheitliches Ladegerät rückt näher

Der Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines einheitlichen Ladegeräts erzielt. Demnach soll ein universeller USB-Typ-C-Ladeanschluss für ein breites Spektrum von elektronischen Geräten verbindlich werden und alle Geräte mit demselben Ladegerät aufgeladen werden können. Dies habe laut EU-Kommission mehr Verbraucherfreundlichkeit und weniger Elektronikabfall zur Folge.

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EU-Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

Mit einer Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie will die EU-Kommission sowohl mehr Verbraucherfreundlichkeit als auch eine Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten erzielen. Ihr Vorschlag sieht insbesondere ein einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte, eine einheitliche Schnellladetechnologie sowie die Möglichkeit vor, elektronische Geräte ohne Ladekabel kaufen zu können.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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