Ein Mann, der mit zwei Promille am Steuer erwischt wurde, ist in Belgien vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer freigesprochen worden. Dem Gericht in Brügge zufolge leidet er an dem seltenen Eigenbrauer-Syndrom, bei dem der Körper selbst Alkohol produziert.
Party auf der Reeperbahn oder Shoppen in der Mönckebergstraße – in Hamburg gibt es viele berühmte Stadtteile und Straßen. Doch die Waitzstraße in Othmarschen fällt durch eine andere Kuriosität auf: Schaufensterunfälle. Ob im Mai 2021 in das Gebäude der Hamburger Sparkasse oder zuletzt im Dezember vergangenen Jahres gegen Tische und Stühle eines Restaurants – es sind vor allem Senioren, die in der Straße mit ihren Autos in die Geschäfte fahren.
Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist nicht automatisch fahruntüchtig im Sinne des Strafgesetzbuchs. Der Bundesgerichtshof verlangt weitere aussagekräftige Beweisanzeichen, dass der Fahrer drogenbedingt nicht in der Lage war, sein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen sicher zu steuern. Die Blutwirkstoffkonzentration allein sei nur ein Indiz, das je nach Höhe in der Beweiswürdigung zu gewichten sei.
Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 km/h begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, auf solche Pedelecs keine Anwendung, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
Mehr lesenDie Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
Mehr lesenJede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.
Mehr lesenBuchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional.
Mehr lesenDie EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.
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