Die Betreiberin eines Fitnessstudios muss Beiträge zurückzahlen, die sie während der coronabedingten Schließung von einem Mitglied per Lastschrift eingezogen hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 04.05.2022 (Az.: XII ZR 64/21). Dem Rückzahlungsanspruch könne die Studiobetreiberin insbesondere nicht entgegenhalten, der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Zeit, in der das Fitnessstudio geschlossen werden musste, verlängert wird.
Der Betreiber eines Fitnessstudios darf die Vertragslaufzeit eines Mitglieds nicht einseitig per E-Mail um die Schließungszeit im Corona-Lockdown verlängern. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Würzburg hervor, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hinweist. Es gebe weder eine rechtliche Grundlage für die Zahlung von Beiträgen während der Schließmonate noch für die einseitige Vertragsverlängerung.
Fitnessstudios, die die Mitgliedsbeiträge auch während ihrer behördlich aufgrund der Corona-Pandemie angeordneten Schließung weiter eingezogen haben, müssen diese zurückerstatten. Dies hat das Landgericht Osnabrück in zweiter Instanz bestätigt. Es schloss auch eine Anpassung des Vertrages dahingehend aus, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere.
Die Preiswerbung für einen Fitnessstudio-Vertrag ohne Einbeziehung einer quartalsweise zu zahlenden Servicegebühr ist unlauter. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung festgestellt. Der Verletzer könne sich auch nicht darauf berufen, dass sich Wettbewerber ebenso verhielten, so die Richter.
Die Schließung von Fitnessstudios durch die baden-württembergische Corona-Verordnung scheitert nicht an der Glaubensfreiheit: Die "Kirche des Bizeps" ist laut Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Religionsparodie und wird nicht von Art. 4 GG geschützt. Grenze der Kreativität sei für Anwälte auch bei einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren in eigener Sache die Wahrheitspflicht als Organ der Rechtspflege.
Der Umstand, dass Fitnessgeräte vorübergehend nach draußen verlagert werden, ändert nichts daran, dass es sich bei dem gewerblichen, an die Bestandsmitglieder gerichteten Angebot um den Betrieb eines Fitnessstudios für den Publikumsbetrieb handelt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Bremen die Schließung einer Outdoor-Trainingsanlage durch das Ordnungsamt bestätigt. Die Betreiberin eines Fitnessstudios, das wegen Corona geschlossen ist, hatte ihre Geräte kurzerhand auf dem Parkplatz vor dem Studio aufgebaut.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
Mehr lesen