Tanktop-Verbot im Fitnessstudio: Gericht sieht Männer diskriminiert

Weil man keine Bodybuilder ansprechen wollte, untersagte ein Fitnessstudio seinen Gästen, Muskelshirts zu tragen – allerdings nur den Männern. So geht es nicht, meint ein Kunde – und jetzt auch das AG Bad Urach.

 

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Regelung zu Corona-Schließung von Fitnessstudios in Thüringen nichtig
Die ab Herbst 2020 in Thüringen geltenden Corona-Schutzmaßnahmen waren nach einem Urteil des Thüringer VerfGH überwiegend rechtmäßig. Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Vorschriften zur Überprüfung vorgelegt. Für nichtig erklärten die Richter die pauschale Schließung von Fitnessstudios und eine Bußgeldregelung.
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BGH begrenzt Kündigung von Fitnessstudio-Verträgen wegen Corona

Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags durch den Kunden mit der Begründung, er könne wegen pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen das Fitnessstudio nicht im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, kommt nur im Ausnahmefall in Betracht. Ob bestimmte Umstände als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung zu werten seien, hänge vom konkreten Fall ab, so der Bundesgerichtshof.

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Corona-Schließung von Fitnessstudios in Sachsen war rechtswidrig

Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020 hatte laut Bundesverwaltungsgericht im Infektionsschutzgesetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war dagegen unvereinbar mit dem Gleichheitssatz.

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Corona-Test vor Nutzung des Fitnessstudios nicht unzumutbar

Für den Kunden eines Fitnessstudios war es während der Corona-Pandemie zumutbar, einen Corona-Test durchführen zu lassen, um das Studio nutzen zu können. Deswegen habe auch für einen Kunden, der sich nicht impfen lassen konnte oder wollte, während der Pandemie kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrages bestanden, stellt das Amtsgericht München klar.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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