BGH hält nichts von 50/50-Lösung bei Geschäftsmiete im Lockdown

Einzelhändler, die mit ihrem Vermieter über die Miete im Corona-Lockdown streiten, können voraussichtlich nicht auf eine pauschale Halbe/Halbe-Regelung hoffen. Wahrscheinlich müssen sämtliche Fälle vor Gericht einzeln genau geprüft werden. Dies zeichnete sich am Mittwoch am Bundesgerichtshof in der Verhandlung eines Musterfalls aus Sachsen ab. Die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe wollen ihr Urteil am 12.01.2022 verkünden.

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Gewerberaummiete kann nicht wegen Corona ausgesetzt werden
Die Inhaberin eines Warenhauses im Emsland musste während der coronabedingten, behördlich angeordneten Geschäftsschließung im vergangen Frühjahr weiter Miete zahlen. Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden. Im konkreten Fall habe weder ein Mangel noch eine Störung der Geschäftsgrundlage vorgelegen. Eine solidarische Aufteilung der finanziellen Nachteile sei ebenfalls nicht in Frage gekommen, da der Beklagten ein Festhalten am Vertrag zumutbar gewesen sei.
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Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt Kündigung

Besteht gegen den Geschäftsführer des Mieters der dringende Tatverdacht, den Vermieter getötet zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume. Die Grundsätze der Verdachtskündigung könnten hier übertragen werden, sodass es nicht des Beweises einer schweren Pflichtverletzung bedürfe, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Der Räumungsklage der Vermieterseite gab es statt.

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Pflicht zur Zahlung der Ladenmiete trotz Corona-Betriebsschließung

Ein Einzelhändler, dessen Ladenlokal im Corona-Lockdown für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren. Hierfür müssten besondere Einzelfallumstände vorliegen, die zu einer Unzumutbarkeit der Mietzahlung führen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und wies damit die Berufung einer Einzelhandelskette unter Zulassung der Revision zurück.

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Geschäft muss im Lockdown nur halbe Gewerbemiete zahlen

Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund coronabedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für das Ladenlokal nur 50% der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen sei von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen, die eine Mietzinsanpassung erforderlich mache, um die Belastungen zu teilen, entschied das Oberlandesgericht Dresden mit Urteil vom 24.02.2021.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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