Wegen Missachtung des US-Kongresses ist der einstige Chefstratege von Ex-US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon, zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Er muss zudem eine Strafe von 6.500 US-Dollar (rund 6.645 Euro) zahlen. Bannon hatte eine Vorladung des Untersuchungsausschusses zum Angriff auf das Kapitol am 06.01.2021 ignoriert und angeforderte Dokumente nicht zur Verfügung gestellt.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat eine IS-Rückkehrerin aus Bremen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach die 34 Jahre alte Mutter zweier Kinder wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision einer nach Syrien zur terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" ausgereisten Frau gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen. Das OLG hatte die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den Dritten Strafsenat hat laut BGH keinen Rechtsfehler ergeben. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.
Im Berufungsprozess gegen eine Umweltaktivistin hat das Landgericht Gießen die Angeklagte zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Damit hob das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Alsfeld auf und verringerte das Strafmaß um ein halbes Jahr. "Klimaschutz ist kein Verbrechen", sagte der Vorsitzende Richter am Freitag zur Begründung des Urteils. Er müsse sich aber im Rahmen der Gesetze bewegen. Die Angeklagte bleibt demnach in Haft.
Weil sie in zwei Fällen öffentlich behauptet hat, dass es den Holocaust nicht gegeben habe, muss die 93-jährige Ursula Haverbeck trotz ihres hohen Alters für ein Jahr in Haft. Zu einer entsprechenden Gesamtfreiheitsstrafe verurteilte sie das Landgericht Berlin in der Berufung. Es sah den Tatbestand der Volksverhetzung als verwirklicht an. Eine Bewährung schoss das Gericht mangels Haltungsänderung der Angeklagten aus.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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