Werbung für Alditalk-Prepaidtarif ist irreführend

Die Medion AG darf für den Prepaid-Basistarif der Marke Alditalk nicht mehr damit werben, dass kein Mindestumsatz erforderlich sei. Wie das Landgericht Essen mit Urteil vom 30.05.2022 auf die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden hat, trifft die Werbeaussage nicht zu und ist daher irreführend. Denn Kunden müssen in regelmäßigen Abständen ihr Guthaben auffüllen, um die Abschaltung zu verhindern.

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Wurst mit Schweinespeck darf nicht als "Geflügel Salami" bezeichnet werden

Eine fertigverpackte Wurst, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, darf auch dann nicht auf der Vorderseite der Verpackung als "Geflügel Salami" bezeichnet werden, wenn eine korrekte Zutatenliste vorhanden ist. Eine solche Bezeichnung sei irreführend, weil dadurch der falsche Eindruck und damit die Verbrauchererwartung erweckt werde, die Salami enthalte ausschließlich Geflügel, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

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Keine Werbung mit Gratisaktien bei Zuteilung nur von Aktienbruchteilen

Eine Bank darf nicht mit Gratisaktien als Prämie für einen Vertragsabschluss werben, wenn sie tatsächlich nur Aktienbruchteile zuteilt. Dies hat eine Bank nach ihrer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Unterlassungserklärung bestätigt. Sie hatte Neukunden eine Aktie im Wert von bis zu 200 Euro versprochen – dann aber teilweise nur Aktienbruchteile zugeteilt. Die Verbraucherschützer sahen hierin eine Irreführung.

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Keine irreführende Werbung mit Testergebnis einer Konsumentenbefragung

Die fehlende Neutralität des Veranstalters einer Konsumentenbefragung kann laut Bundesgerichtshof nicht allein daraus gefolgert werden, dass dieser den zu bewertenden Unternehmen Werbematerial zur Verfügung stellt, mit dessen Hilfe Verbraucher zur Abgabe einer Bewertung aufgefordert werden können. Zweifel an dessen Objektivität könnten jedoch aufkommen, wenn die Werbung den Kunden oder das Abstimmungsergebnis beeinflusse. Dies sei vom Kläger darzulegen.

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Franzosen siegen gegen Aldi in Prozess um "Champagner Sorbet"

Ein Champagnereis darf nicht "Champagner" heißen, wenn es nicht nach Champagner schmeckt. Nach jahrelangem Rechtsstreit bis hin zum Europäischen Gerichtshof um die ehedem von Aldi verkaufte Eissorte "Champagner Sorbet" haben sich Frankreichs Champagnerhersteller vor dem Oberlandesgericht München gegen die deutsche Supermarktkette durchgesetzt.

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Kommerzielles Unternehmen darf sich nicht "Verband" nennen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Mainz einem gewinnorientierten Unternehmen verboten, sich als "Verband" oder "Verband Pflegehilfe" zu bezeichnen. Mit einem "Verband" verbinde man die Vorstellung von einer Vereinigung, die eine gemeinsame Interessenvertretung entfalte und auf eigenen Gewinn verzichte. Außerdem erwarte man günstigere Konditionen als bei Mitbewerbern. All dies sei bei der Beklagten nicht der Fall.
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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 6

Wird ein Parteiverbotsverfahren jetzt wahrscheinlicher (mit: Prof. Dr. Markus Ogorek)? Sonst in Folge 6: Der Unterschied zwischen "Alles für Deutschland" und "From the river to the sea" (mit: Hatespeech-Staatsanwalt David Beck), Examensrelevantes zum Tötungsvorsatz, alte und neue Töne aus der Justiz. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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