Schlafzelte beim Klimacamp in Hamburg bleiben erlaubt

Im Streit um das Verbot von Schlafzelten im Rahmen des im August geplanten Klimaprotestcamps bleibt die Stadt Hamburg auch vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg erfolglos. Das OVG hat am Donnerstag die Beschwerde gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg zurückgewiesen. Wie das VG geht es davon aus, dass die Unterbringung der Teilnehmer in Zelten mit großer Wahrscheinlichkeit von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist.

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Verbot von Infrastruktureinrichtungen für geplantes Klimacamp rechtswidrig
Das in Hamburg im August geplante Klimaprotestcamp ist eine Versammlung im Sinn des Art. 8 GG, das Verbot von Schlafzelten und Infrastruktureinrichtungen daher rechtswidrig, Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg entschieden und einem Eilantrag teilweise stattgegeben. Die verfügte Verlegung der Versammlung von der Festwiese im Hamburger Stadtpark auf eine Fläche am Altonaer Volkspark sei hingegen rechtmäßig.
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Augsburger Klimacamp ist verfassungsrechtlich geschützte Versammlung
Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Urteil vom 08.03.2022 das Augsburger Klimacamp für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 10.07.2020 als verfassungsrechtlich geschützte Versammlung eingestuft und einen anderslautenden Bescheid der Stadt Augsburg für rechtswidrig erklärt. Seinem Gesamtgepräge nach habe bei dem Camp die Teilnahme an der öffentlichen Meinungsbildung im Vordergrund gestanden.
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Kein vorbeugender Rechtsschutz für Klimacamp

Im Streit um ein Klimacamp in Hannover hat die Bewegung "Fridays for Future" eine gerichtliche Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte einen Eilantrag ab, den die Klimaschützer wegen einer befürchteten Räumungsverfügung durch die Versammlungsbehörde gestellt hatten. Es sei zumutbar, die Räumungsverfügung abzuwarten und dann gegebenenfalls um Eilrechtsschutz nachzusuchen, so das VG.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schwangerschaftsabbruch liberalisieren

Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf ­Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).

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Agenda
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Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 4

Werden Investoren bald Kanzlei-Eigner? Das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH (mit: Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Dirk Uwer). Sonst in Folge 4: Max Schrems legt sich mit Open AI an, Nicaragua verliert gegen Deutschland, EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung, Berliner Verkehrssenatorin hat plagiiert.

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Ausbildung & Karriere
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Notenroulette

Die Notenvergabe im Jurastudium hat ihre subjektiven Elemente – das hat jetzt auch eine Studie gezeigt. Ein Doktorand der LMU München ließ dieselben 15 Anfängerklausuren von jeweils 15 bzw. 16 Korrektoren bewerten. Das Ergebnis war frappierend: Im Extremfall gab es für ein und dieselbe Arbeit Zensuren zwischen vier und 14 Punkten.

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Der lange Weg zur Selbstbestimmung

Der Deutsche Bundestag hat am 12.4.​2024 das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Es handelt sich um ein historisches Ereignis für trans, inter oder nicht-binäre Menschen. Die rechtlichen Entwicklungslinien sollen hier kurz nachgezeichnet werden.

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Interview
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Überregulierter Sozialstaat

Unsere Verfassung bekennt sich zum Sozialstaat. Doch dies stellt sich immer mehr als Lippenbekenntnis dar, führen doch ein unübersichtliches und kompliziertes Geflecht von Sozialleistungen sowie ein immenser Verwaltungsaufwand dazu, dass diese ihre Zielgruppe oft nicht erreichen, meint der Nationale Normenkontrollrat. Er hat Ende März ein Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen veröffentlicht. Beides haben wir uns mit dem Paderborner Fachanwalt für Sozialrecht Nikolaos Penteridis genauer angesehen.

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