BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung
Der Kartellsenat des BGH hat am Dienstag die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Der Senat hat damit erstmals in erster und letzter Instanz über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden.
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Kalifornien reicht Kartellrechtsklage gegen Amazon ein

Der US-Bundesstaat Kalifornien hat Amazon wegen angeblicher kartellrechtlicher Verstöße verklagt. Der Onlineversandhändler treibe die Preise durch wettbewerbsschädigendes Verhalten nach oben und verletze dadurch kalifornisches Recht, sagte Generalstaatsanwalt Rob Bonta am Mittwoch in San Francisco. Er beschuldigt Amazon, Drittanbietern Knebelverträge aufzuzwingen, die es ihnen verbieten, ihre Waren günstiger auf anderen Plattformen zu verkaufen.

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Marktmachtmissbrauch durch grundlose Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos

Amazon muss die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich aufheben, wie das Landgericht München I in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hat. Amazon habe das Konto ohne ausreichende Begründung gesperrt und dadurch seine marktbeherrschende Stellung, für die der erste Anschein spreche, missbraucht, entschieden die Richter.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schwangerschaftsabbruch liberalisieren

Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf ­Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).

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Agenda
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Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 3

Ver­sagt der Rechts­staat gegen Wirt­schafts­kri­mi­nel­le (mit Ex-BFH-Prä­si­dent Prof. Dr. h.c. Ru­dolf Mel­ling­hoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahl­rechts­re­form vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fi­scher), po­li­ti­sche Wei­sun­gen ab jetzt schrift­lich, Ama­zon ist mäch­tig, Marco Busch­mann twit­tert fürs Feuil­le­ton.

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Standpunkt
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"Muss ich da wirklich hin?"

Jede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.

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Kolumne
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Titelei

Buchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional. 

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Interview
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Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung?

Die EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.

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