Rheinland-Pfalz: In Bus und Bahn weiterhin Maske zu tragen

Ein Student aus Rheinland-Pfalz muss im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske tragen. Die in der 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes enthaltene Maskenpflicht ist nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz jedenfalls für die noch verbleibende kurze Geltungsdauer der Anordnung bis zum 30.11.2022 als voraussichtlich rechtmäßig zu bewerten. Eine Ausnahme davon könne derzeit nicht im vorläufigen Rechtsschutz verlangt werden.

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Kein Platzverweis gegenüber Versammlungsteilnehmer ohne Maske
Ein Mann, der im Februar 2022 ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung an einer Versammlung in Trier teilgenommen hat, hätte deswegen nicht des Platzes verwiesen werden dürfen. Dies stellt das Verwaltungsgericht der Stadt klar und verweist auf die fehlende Rechtsgrundlage für einen Platzverweis im Versammlungsgesetz, das hier mangels Auflösung der Versammlung Sperrwirkung entfaltet habe. Ein weiterer Feststellungsantrag des Versammlungsteilnehmers blieb indes erfolglos.
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Kabinett bringt schärfere Corona-Regeln für Herbst auf den Weg

Die Bundesregierung will die Corona-Schutzvorgaben für die kältere Jahreszeit wieder verschärfen. Die am Mittwoch vom Kabinett gebilligten Pläne sehen eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren und Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. In Kliniken und Pflegeheimen soll Maskenpflicht gelten; dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.

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Bußgelder wegen Verstößen gegen Maskenpflicht

In einer Bu­ß­geld­sa­che wegen Ver­stößen gegen die Mas­ken­pflicht nach der nordrhein-westfälischen Co­ro­na­schutz­ver­ord­nung 2020 hatte das Ober­lan­des­ge­richt Hamm die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht bestätigt, die Sache aber wegen ungenügender Feststellungen zurückverwiesen. Nun hat das Amtsgericht Paderborn weitgehend erneut zu den im ersten Verfahren verhängten Geldbußen verurteilt.

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Keine gesteigerten Anforderungen an ärztliches Attest zu Befreiung von Maskenpflicht

Ein ärztliches Attest mit der Feststellung, dass eine Person "aus medizinischen Gründen bis auf weiteres keine Gesichtsmaske tragen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe klar und hob mit Beschluss vom 25.04.20222 die Verurteilung einer Frau zu einer Geldbuße auf (Az.: 2 Rb 37 Ss 25/22).

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Maskenpflicht in niedersächsischen Clubs und Diskotheken bleibt

In Niedersachsen müssen in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnlichen Einrichtungen auch weiterhin Masken getragen werden. Dies geht aus einem am Freitag ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hervor. Der Antrag eines Diskothekenbetreibers aus Osnabrück auf vorläufige Außervollzugsetzung der entsprechenden Neuregelung in der Corona-Verordnung des Landes bleibt damit erfolglos.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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