Bad Kreuznach durfte "Montags- und Samstagsspaziergänge" verbieten

Die Stadt Bad Kreuznach durfte im Frühjahr 2022 die Durchführung nicht angemeldeter "Montags- und Samstagsspaziergänge" durch Allgemeinverfügung verbieten. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und eine hiergegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Verfügungen seien zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Corona rechtens gewesen, so das VG.

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VG Freiburg bestätigt Untersagung von Corona-"Spaziergängen"

Die Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die Untersagung von sogenannten "Montagsspaziergängen" ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied heute das Verwaltungsgericht Freiburg und lehnte drei Eilanträge von Freiburger Bürgern ab. Die Nichtanmeldung der "Spaziergänge" verfolge offensichtlich den Zweck, vorbeugende Auflagen zu umgehen und es zu vermeiden, Verantwortliche und eine hinreichende Anzahl von Ordnern zu benennen, welche auf die Einhaltung von Auflagen hinwirkten.

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“Montagsspaziergänge“ in Südpfalz waren zu Recht verboten

Ein Bewohner des Landkreises Südliche Weinstraße ist mit seinem Eilantrag gegen die Untersagung von “Montagsspaziergängen“ im Landkreis Südliche Weinstraße erfolglos geblieben. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 03.01.2022 hervor. Die Interessenabwägung fiel zu Lasten des Antragstellers aus, unter anderem, weil eine Verlängerung des Verbots über den 03.01.2022 hinaus nicht geplant sei.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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