Einsatz eines Schraubenziehers "als Waffenersatz"

Wer einen Schraubendreher bei einem Imbissüberfall gut sichtbar in seiner Hand hält, macht sich laut Bundesgerichtshof auch dann einer besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig, wenn er keine Hieb- oder Stichbewegungen ausführt. Werde damit anschließend auch ein Spielautomat aufgehebelt, um eine Geldkassette zu entwenden, die auf der Flucht zurückbleibe, sei dies zudem als versuchter Diebstahl mit Waffen zu bewerten.

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Verkehrsausschuss beschließt Änderungen für Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern

Der Weg zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts ist frei. Der Verkehrsausschuss des Bundestages votierte in seiner Sitzung am 07.10.2020 für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/21983) in der durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Fassung. Am 09.10.2020 steht die Novellierung des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts auf der Tagesordnung des Bundestages.

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Sperrwirkungen im BtMG – Kurswechsel beim 3. Strafsenat

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat seine Auffassung zum Zusammenspiel der Strafrahmen bei qualifizierten Drogendelikten aufgegeben und an die Rechtsprechung der übrigen Senate angepasst. Bei einem minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG soll von § 29a Abs. 1 BtMG nunmehr lediglich hinsichtlich der Strafrahmenuntergrenze eine Sperrwirkung ausgehen. Dies hat der Senat mit Beschluss vom 01.09.2020 zum Vorteil von Angeklagten entschieden.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 6

Wird ein Parteiverbotsverfahren jetzt wahrscheinlicher (mit: Prof. Dr. Markus Ogorek)? Sonst in Folge 6: Der Unterschied zwischen "Alles für Deutschland" und "From the river to the sea" (mit: Hatespeech-Staatsanwalt David Beck), Examensrelevantes zum Tötungsvorsatz, alte und neue Töne aus der Justiz. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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