Bleibt die Deutsche Bahn auf den milliardenschweren Mehrkosten für das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 sitzen? Das VG Stuttgart sieht keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung gegen das Land Baden-Württemberg. Die Bahn will Rechtsmittel prüfen.
Der Rechtsstreit eines Stuttgart 21-Kritikers, der die Einsicht in behördeninterne Informationen des baden-württembergischen Staatsministeriums fordert, ist nach neun Jahren noch nicht beendet: Das Bundesverwaltungsgericht verwies ihn nach Mannheim zurück, um ermitteln zu lassen, welchen Charakter die Mitteilungen haben, und ob die begehrten Dokumente tatsächlich, wie der kritische Bürger behauptet, auch Dritten zugänglich gemacht worden seien.
Im Streit um die Herausgabe von Dokumenten rund um das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch interne Informationen veröffentlicht werden können. Stuttgart-21-Kritiker verlangen vom Land, mehrere Dokumente zur Verfügung zu stellen, von denen sie sich Aufklärung über einen hoch umstrittenen Polizeieinsatz im Schlossgarten im Jahr 2010 erhoffen.
Der Planfeststellungsabschnitt 1.3a des umstrittenen Bahnprojekts "Stuttgart 21" (Filderbereich mit Flughafenanbindung) darf weitergebaut werden. Die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14.07.2016, der im Revisionsverfahren nochmal geändert worden war, waren vor dem Bundesverwaltungsgericht am 18.06.2020 erfolglos.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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