Am Verwaltungsgericht in Schleswig wird seit Montag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrt-Bundesamt verhandelt. In dem Fall geht es um sogenannte Thermofenster in Dieselversionen des VW Golf, die 2008 und 2009 typgenehmigt wurden. Diese Software zur temperaturabhängigen Abgasrückführung verringert die Reinigung der Abgase bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos bei kaltem Wetter mehr Schadstoffe ausstoßen.
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen "Abschalteinrichtungen" ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof und stellte mit Blick auf "Thermofenster" nochmals fest, dass eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, eine solche unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Eine Software für Dieselfahrzeuge, welche die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Nach drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes begründet ein solches Thermofenster eine nicht geringfügige Vertragswidrigkeit des Fahrzeuges mit der Folge, dass die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Athanasios Rantos müssen Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben. Anders als der Bundesgerichtshof ist er der Ansicht, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung die Interessen eines individuellen Erwerbers eines Fahrzeugs schützt. Im Ausgangsfall geht es um einen Mercedes mit einem "Thermofenster".
Die Deutsche Umwelthilfe hat im Kampf gegen möglicherweise verbotene Abschalteinrichtungen in Autos einen Etappensieg erzielt. Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, argumentierte am Donnerstag in seinen Schlussanträgen, eine anerkannte Umweltorganisation dürfe eine Verwaltungsentscheidung gerichtlich anfechten, die möglicherweise gegen das Verbot von Abschalteinrichtungen verstößt.
Ein Automobilhersteller haftet nicht, wenn er das Fahrzeug im Zuge eines Software-Updates erneut mit einer möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtung ("Thermofenster") versieht. Laut Bundesgerichtshof relativiert die umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit 2015 das bisherige verwerfliche Verhalten derart, dass der Vorwurf der Sittenwidrigkeit gegenüber späteren Käufern nicht mehr gerechtfertigt ist. Kenntnisse vom "Dieselskandal" im Allgemeinen seien nicht entscheidend - vielmehr, dass die Manipulationssoftware entfernt worden sei.
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