Die EU-Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben sich im Trilog auf eine neue Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit geeinigt. Durch die Verordnung soll gewährleistet werden, dass Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Produkte offline oder online verkauft werden. Daher wird auch auf Online-Marktplätze die Produktsicherheit künftig eine noch größere Rolle spielen.
Am Samstag tritt das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (GSVWG) in Kraft. Es soll insbesondere die Transparenz auf Online-Marktplätzen verbessern, für Transparenz und Rechtssicherheit im Hinblick auf das Influencer-Marketing sorgen und vor unlauteren Geschäftspraktiken bei Kaffeefahrten schützen.
Das Justizministerium und das Umweltministerium haben infolge des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 08.12.2021 den Übergang der Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz besiegelt. Die Vereinbarung regelt, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitarbeitenden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums auf das Umweltministerium übergehen.
Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens unter anderem die Frage vorgelegt, ob eine alle Anforderungen des Wettbewerbsrechts auslösende Garantie vorliegt, wenn ein Händler ein Rückgaberecht einräumt, das nur von der Zufriedenheit des Kunden abhängt. Eine Online-Händlerin hatte T-Shirts erworben, an denen Anhänger mit der Zusage einer "Lifetime Warranty" hingen.
Die Bundesregierung will die Rechte von Verbrauchern weiter stärken. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge soll vor am Telefon aufgeschwatzten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen. Dabei geht es um Energielieferverträge, Verträge für Fitnessstudios, Zeitungs-Abos oder online abgeschlossene Verträge. Die Neuregelung tritt in Teilen zum 01.10.2021 in Kraft.
Die Bundesregierung will den Verbraucherschutz stärken. Zwei Gesetzentwürfe waren nun Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Die geladenen Sachverständigen begrüßten mit den Entwürfen geplante Umsetzungen von EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz, machten aber auch eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Während Unternehmensverbände sich gegen eine zu weitgehende Umsetzung aussprachen, forderten Verbraucherschützer ergänzende Maßnahmen.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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