Bei der Polizei schweigen: Rat reicht für Gebühr

Rät ein Anwalt seinem Mandanten, keine Angaben zur Sache zu machen, bestellt sich aber erst nach Eingang des Strafbefehls, erhält er trotzdem die Vorverfahrensgebühr. Für das LG Mühlhausen ist jede Art von anwaltlicher Tätigkeit ausreichend, um die Gebühr auszulösen – auch eine Beratung.

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Letzte Generation: Nahestehende Verteidigerin darf nicht ausgeschlossen werden

Allein die Einbindung einer Strafverteidigerin in organisatorische Strukturen der "Letzten Generation" lässt keine Beteiligung an Straftaten von deren Angehörigen vermuten. Das OLG Karlsruhe verwies derlei Annahmen in das Reich bloßer Spekulation.

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Pflichtverteidiger nur für unverteidigten Angeklagten

Einem Angeklagten kann für die Anfertigung der Revisionsbegründung nur dann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, wenn sein bisheriger Wahlverteidiger das Mandat niederlegt. Der Bundesgerichtshof wies einen Wiedereinsetzungsantrag durch einen neuen Verteidiger nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ab, weil dieser nicht vorgetragen hatte, warum sein Mandant gehindert war, die Revision rechtzeitig zu begründen.

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Anforderungen an Nachweis einer Anwaltsvollmacht dürfen nicht überspannt werden

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, in der es um die Anforderungen an den Nachweis einer Anwaltsvollmacht geht. Allein aus einer zu einem späteren Zeitpunkt unterschriebenen Vollmachtsurkunde könne nicht auf das Fehlen der grundsätzlich erforderlichen Bevollmächtigung geschlossen werden. Dies stelle eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes dar, so die Koblenzer Richter.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schnell statt auf Vorrat

Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Kolumne
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Alles fürs Mandatsgeheimnis

Mit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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