Millionen kleine Bierflaschen müssen nicht vernichtet werden, weil sie der geschützten Form eines konkurrierenden Herstellers zu ähnlich sind. Das Landgericht München I bestätigte in einem Urteil zwar den Schutz des Designs "kleine Euro-Flasche", wie es auf Nachfrage mitteilte. Gleichzeitig wies es die Klage des Flaschenherstellers Systempack Manufaktur gegen Verallia Deutschland wegen eines ähnlichen Produkts zurück.
Der britische Gin-Hersteller Bullards hat einen Streit gegen Red Bull um die Namensähnlichkeit gewonnen. Die britische Behörde für geistiges Eigentum (IPO) wies die Aufforderung des österreichischen Brausekonzerns ab, Bullards mit etwa zehn Mitarbeitern solle wegen Verwechslungsgefahr auf eine Reihe von Waren und Dienstleistungen verzichten, darunter Veranstaltungen sowie Energiedrinks und alkoholfreie Getränke.
Das Zeichen "The Dog Face" darf nicht mehr im Zusammenhang mit Tierbekleidung verwendet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und damit einem Eilantrag der Inhaberin der Marke "The North Face" entsprochen. Zwischen den Zeichen "The North Face" und "The Dog Face" bestehe zwar keine Verwechslungsgefahr. Da die Marke "The North Face" jedoch in erheblichem Maß bekannt sei, werde der Verkehr die Zeichen trotz der erkennbar unterschiedlichen Bedeutung von "Dog" und "North" gedanklich miteinander verknüpfen.
In München steht ein Hofbräuhaus, lautet der Refrain des trinkseligen Gassenhauers, der mit "oans, zwoa, gsuffa" zum Heben des Maßkrugs anspornt. Doch es sind Misstöne entstanden. Denn in Dresden gibt es inzwischen ein Hofbrauhaus. Das ist weder eine Brauerei noch eine Gaststätte, sondern nur eine Marke, und dann auch noch ohne "äu". Dennoch stört die Namensgebung die Münchner. Nun landete der Streit vor Gericht.
Käpt'n Iglo hat in einem langjährigen Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur die zweite Niederlage vor Gericht erlitten. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost ab. Die Begründung steht noch aus.
Zwischen dem Werktitel "Nie wieder keine Ahnung!" für eine Fernsehbeitragsreihe und dem gleichlautenden Titel für ein Sachbuch besteht keine Verwechslungsgefahr. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und eine Beschwerde einer TV-Produzentin zurückgewiesen. Es fehle an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Werke.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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