Deutscher Richterbund stimmt geplanter Ausnahme vom Konzentrationsgrundsatz für Fälle höherer Gewalt zu

Der Deutsche Richterbund hat keine Bedenken gegen den Gesetzesvorschlag Hamburgs (BR-Drs. 670/10), die Regelung über die Hemmung der Unterbrechungsfrist für die Hauptverhandlung in § 229 Abs. 3 StPO um Fälle der höheren Gewalt zu erweitern. In seiner Stellungnahme vom November 2010 sieht er als Vorzüge der geplanten Regelung ihre kostenmindernden Effekte und die Vermeidung von Hauptverhandlungswiederholungen in Fällen höherer Gewalt, die auch den Interessen der Opfer Rechnung trage.

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