Richterbund begrüßt Initiative Niedersachsens zur Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Nach einem Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen soll der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen eine eigene, gleichrangige Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut eingeräumt werden. In seiner Presseerklärung vom 15.10.2010 befürwortet der der Deutsche Richterbund (DRB) die Gesetzesinitiative und bewertet sie als Signal für die Rückbesinnung auf Sinn und Zweck der Richtervorbehalte.
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