Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown in NRW rechtmäßig

Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und die Normenkontrollanträge von vier Unternehmen abgelehnt. Angesichts des frühen Stadiums der Pandemie seien die Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreichend und die Maßnahmen im Einzelnen verhältnismäßig gewesen, so das Gericht.

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Betriebsschließungen des ersten Lockdowns waren rechtmäßig

Drei baden-württembergische Unternehmen sind mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die coronabedingten Betriebsschließungen des ersten Lockdowns vom Frühjahr 2020 gescheitert. Die damaligen Corona-Verordnungen der Landesregierung seien zwar zwischenzeitlich formell rechtswidrig gewesen, der Mangel sei aber jeweils nachträglich geheilt worden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim. Materiell-rechtlich seien die Verordnungen rechtmäßig gewesen. Sie hätten insbesondere auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage beruht und die Inhaber der geschlossenen Betriebe nicht in ihren Grundrechten verletzt.

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Lockdown-Betroffene haben wenig Aussicht auf staatliche Entschädigung
Die Lockdowns in der Corona-Pandemie haben viele Branchen hart getroffen - aber der Bundesgerichtshof macht Betroffenen wenig Hoffnung auf staatliche Entschädigung. Er bezweifelt, dass die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsregelungen für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht sind. Das wurde am Donnerstag in der Verhandlung eines Musterfalls aus Brandenburg deutlich. Die Entscheidung soll am 17.03.2022 verkündet werden.
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Betriebsschließungsversicherung: Allianz und Münchner Restaurant einigen sich

Die Allianz hat in den andauernden Rechtsstreitigkeiten um coronabedingte Betriebsschließungen in der Gastronomie erneut einen Vergleich abgeschlossen. Deutschland größter Versicherungskonzern hat sich eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung mit dem Wirt des Münchner Restaurants "Guido al Duomo" geeinigt. Über die Einzelheiten ist Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz am 21.01.2021 mitteilte.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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