Zu früh gefreut
Wer wegen Gewalttaten im Straßenverkehr verurteilt wird und neben einer Geldstrafe "nur" ein Fahrverbot erhält, ist dennoch nicht sicher vor der Fahrerlaubnisbehörde. Die kann die Erlaubnis trotzdem entziehen, wenn das Urteil keine Aussage über die Fahreignung trifft, so der VGH München.
Mehr lesen
Hohe Hürden für Glaubhaftmachung unbewussten Drogenkonsums

Behauptet ein unter Drogeneinfluss stehender Fahrer, er habe die Drogen unbewusst eingenommen, bedarf es detaillierter, in sich schlüssiger und von der ersten Einlassung an widerspruchsfreier Darlegungen, die einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und einen gegen eine Fahrerlaubnisentziehung gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Mehr lesen
Führerscheinentzug nach unverschuldetem Unfall bei Trunkenheit ist rechtens

Die Fahrerlaubnisbehörde darf auch dann wegen wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auffordern, wenn eine als Ordnungswidrigkeit einzustufende Zuwiderhandlung nicht geahndet worden ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Fahrerlaubnisentziehung sei rechtens, wenn mit hinreichender Gewissheit feststeht, dass der Fahrer betrunken war, so die Begründung des Gerichts.

Mehr lesen
Entzug der Fahrerlaubnis während Corona-Pandemie keine unzumutbare Härte

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis auch dann keine unzumutbare Härte begründet, wenn der Betroffene wegen der Corona-Pandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist. Das ungeeignete Kraftfahrer das Leben und die körperliche Unversehrtheit der übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdeten, gelte auch während der Corona-Krise.

Mehr lesen
Aus der NJW
NJW-Editorial
Lorem Ipsum
Überstaatliche Klimaentscheidung

Der EGMR hat die erste überstaatliche Entscheidung einer Klimaklage getroffen. Für Deutschland dürften sich die unmittelbaren Auswirkungen in Grenzen halten. Ein bemerkenswerter Punkt fand in der medialen Berichterstattung dabei wenig Beachtung. 

Mehr lesen
Agenda
Lorem Ipsum
Die Termine der 18. Kalenderwoche

Es gilt als spektakulärer Fahndungserfolg: Kriminalisten aus Frankreich und den Niederlanden gelang es, die bis dahin abhörsicheren Krypto-Handys namens EncroChat zu knacken, die von organisierten Kriminellen genutzt wurden. Der EuGH soll nun auf Wunsch des LG Berlin I entscheiden, ob die Beweise hierzulande verwertet werden dürfen. Am BGH geht es erneut um die Erstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen im Ausland. Und nicht nur abhängig Beschäftigte feiern den „Tag der Arbeit“.

Mehr lesen
Podcast
Lorem Ipsum
Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 3

Ver­sagt der Rechts­staat gegen Wirt­schafts­kri­mi­nel­le (mit Ex-BFH-Prä­si­dent Prof. Dr. h.c. Ru­dolf Mel­ling­hoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahl­rechts­re­form vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fi­scher), po­li­ti­sche Wei­sun­gen ab jetzt schrift­lich, Ama­zon ist mäch­tig, Marco Busch­mann twit­tert fürs Feuil­le­ton.

Mehr lesen
Standpunkt
Lorem Ipsum
"Muss ich da wirklich hin?"

Jede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.

Mehr lesen
Kolumne
Lorem Ipsum
Titelei

Buchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional. 

Mehr lesen
Interview
Lorem Ipsum
Deutschland vor dem IGH

Nach dem Terrorangriff der Hamas am 7.10.​2023 reagierte die deutsche Politik umgehend: „In diesem Moment gibt es für Deutschland nur einen Platz: den Platz an der Seite Israels“, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag. Doch angesichts der katastrophalen humanitären Lage im Gaza-Streifen steht die uneingeschränkte Solidarität Deutschlands mit dem jüdischen Staat zunehmend in der Kritik; Nicaragua hat die Bundesrepublik sogar deshalb vor dem IGH, dem International Court of Justice, in Den Haag verklagt. 

Mehr lesen