Wenn es im Teaser fälschlicherweise heißt, die Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl erlassen, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung, falls der Fehler ein paar Absätze später geradegerückt wird. Jedenfalls bei Lesern einer Qualitätszeitung ging das OLG München davon aus, dass sie nicht nur die Einleitung lesen.
Wenn eine Falschmeldung aus einen öffentlich zugänglichen Online-Archiv entfernt wurde, darf auch die dazugehörige Gegendarstellung nicht mehr abrufbar sein. Der Bundesgerichtshof hält die Verknüpfung von Erstmitteilung und deren Gegendarstellung für so eng, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch allein durch die selbst verfasste Gegendarstellung beeinträchtigt werden, weil sie die falschen Vorwürfe reflexartig wiederaufleben lasse.
Von Anwälten betriebene Blogs sind kein journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinn des § 20 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV). Entsprechend besteht auch kein Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, in dem es um den Artikel eines Rechtsanwalts ging, in dem dem Antragsteller diverse Rechtsverletzungen auf seinem YouTube-Kanal vorgehalten wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Zeitschriftenverlegerin stattgegeben, die nach einem Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen von den Instanzgerichten zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt worden war. In seinem Beschluss hat das Gericht klargestellt, dass es sich bei dem umstrittenen Bericht um eine von der Pressefreiheit geschützte Meinungsäußerung handelt.
Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.
Mehr lesenDie Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aus dem Jahr 2021 spült jetzt immer neue Auslegungsfragen an den BGH. Diesmal gilt es zu klären: Müssen sich jene Eigentümer an den Kosten eines Prozesses gegen die Gemeinschaft beteiligen, den sie gewonnen haben? Außerdem geht es in Karlsruhe um „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica. Und das BAG will vom EuGH wissen: Ist bei Gründung einer Holding-SE durch Gesellschaften, die weder selbst noch über Tochterfirmen Arbeitnehmer beschäftigen, ein Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Belegschaft nachzuholen, wenn jemand eingestellt wird?
Mehr lesenWerden Investoren bald Kanzlei-Eigner? Das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH (mit: Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Dirk Uwer). Sonst in Folge 4: Max Schrems legt sich mit Open AI an, Nicaragua verliert gegen Deutschland, EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung, Berliner Verkehrssenatorin hat plagiiert.
Mehr lesenDie Notenvergabe im Jurastudium hat ihre subjektiven Elemente – das hat jetzt auch eine Studie gezeigt. Ein Doktorand der LMU München ließ dieselben 15 Anfängerklausuren von jeweils 15 bzw. 16 Korrektoren bewerten. Das Ergebnis war frappierend: Im Extremfall gab es für ein und dieselbe Arbeit Zensuren zwischen vier und 14 Punkten.
Mehr lesenHeißgetränke to go erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, und damit auch der ungute alte Einwegbecher. Schließlich ist der dank seiner Botschaft das Statussymbol der Generation „Very busy“.
Mehr lesenUnsere Verfassung bekennt sich zum Sozialstaat. Doch dies stellt sich immer mehr als Lippenbekenntnis dar, führen doch ein unübersichtliches und kompliziertes Geflecht von Sozialleistungen sowie ein immenser Verwaltungsaufwand dazu, dass diese ihre Zielgruppe oft nicht erreichen, meint der Nationale Normenkontrollrat. Er hat Ende März ein Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen veröffentlicht. Beides haben wir uns mit dem Paderborner Fachanwalt für Sozialrecht Nikolaos Penteridis genauer angesehen.
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