Die Bundesregierung will das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) reformieren. Die in ihrem Gesetzentwurf gemachten Vorschläge, etwa zur Entfristung, Verjährung oder Aussetzung wurden bei einer Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch kontrovers diskutiert.
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Reformvorschlag wird am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten. Die Regierung hat die Vorlage außerdem dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet.
Mehr als 20 Jahre nach dem dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. erneut in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Rund 17.000 Anleger hatten damals nach einer Werbekampagne auch mit Schauspieler Manfred Krug Anteile gekauft und dann einen herben Kurssturz miterlebt.
Die örtliche Zuständigkeit für Klagen wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen richtet sich nach dem Sitz des jeweils handelnden Unternehmens. Eine Bündelung der Ansprüche gegen mehrere betroffenen Firmen mit unterschiedlichem Sitz findet nicht statt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.07.2020 entschieden.
Die Zukunft des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 09.09.2020. Die als Sachverständige geladenen Wissenschaftler, Rechtsanwälte und Richter befürworteten eine Verlängerung des Gesetzes, forderten gleichzeitig eine Entfristung und sprachen sich darüber hinaus für eine umfassende Reform aus.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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