Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die EU-Staaten haben sich auf eine Position bei neuen Gesetzen gegen die Finanzierung von Terrorismus und Geldwäsche geeinigt. So soll eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro gelten. Zudem sind Beschränkungen für Kryptowährungen wie Bitcoin geplant. Deutschland sieht die Bargeldobergrenze kritisch und hatte sich diesbezüglich enthalten. Nun muss das EU-Parlament noch eine Position finden, bevor die Staaten und die Abgeordneten darüber verhandeln können.
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf zwei Vorschläge der Europäischen Kommission zur Regulierung von Kryptowährungen geeinigt: die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) und Änderungen an der Verordnung über Mittelübertragungen. Laut Kommission werden Kryptowährungen damit künftig in der EU einem "weltweit beispielgebenden Rechtsrahmen" unterworfen.
Die Pläne für ein Verbot der Kryptowährung Bitcoin sind im Europäischen Parlament vorerst vom Tisch. Im endgültigen Entwurf für die Richtlinie für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen (MiCA) ist eine Passage nicht mehr zu finden, die ein "Aus" für den Bitcoin in Europa bedeutet hätte. Der Bericht wurde gestern von dem Berichterstatter Stefan Berger (CDU) dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) übergeben. Der ECON-Ausschuss wird nächste Woche hierüber abstimmen.
Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 25.11.2021 entschieden. Ein strukturelles Vollzugsdefizit liege nicht vor, so das Gericht. Dieses werde insbesondere nicht durch eine anonyme Veräußerung begründet. Im Übrigen lägen die Voraussetzungen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vor.
Gewinne, die ein Steuerpflichtiger aus der Veräußerung von Kryptowährungen erlangt, sind als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Dies stellt das Finanzgericht Baden-Württemberg klar. Kryptowährungen seien immaterielle Wirtschaftsgüter. Es liege auch kein strukturelles Vollzugsdefizit vor, selbst wenn die Finanzverwaltung bei Kryptowährungen wegen des oft gegebenen Auslandsbezugs auf eine erhöhte Mitwirkung der Steuerpflichtigen angewiesen sei. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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