Keine Mietminderung wegen benachbarter Großbaustelle

Tritt nach Abschluss eines Mietvertrags erheblicher Baustellenlärm auf einem Nachbargrundstück auf, berechtigt dies bei Fehlen einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung nicht grundsätzlich zu einer Mietminderung. Laut Bundesgerichtshof kann eine solche Abmachung nicht damit begründet werden, die Freiheit der Wohnung von Baulärm werde regelmäßig stillschweigend Vertragsgegenstand. Anderes könne gelten, wenn der Vermieter sich selbst gegen die Immissionen wehren könnte.

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Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

Der Abriss eines Weltkriegsbunkers auf dem Nachbargrundstück kann eine Minderung der Miete um 50% rechtfertigen. Dies hat das Amtsgericht Hannover am 26.11.2020 entschieden. Die damit verbundenen Lärm- und Schmutzimmissionen seien auch in Innenstadtlagen nicht mehr üblich. Wolle sich der Vermieter auf einen Ausschluss der Minderung berufen, weil er selbst die Immissionen entschädigungslos dulden müsse, sei er hierfür darlegungs- und beweispflichtig.

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Coronabedingte Ladenschließung berechtigt zur Mietminderung

Die coronabedingte behördliche Anordnung der Schließung oder erheblichen Beschränkung (Verkaufsflächenbegrenzung, Begrenzung der Kundenzahl) der Nutzung eines Einzelhandelsgeschäfts begründet einen Mietmangel, der zur Minderung der Gewerbemiete berechtigt. Dies hat das Landgericht München I am 22.09.2020 im Fall eines Möbelhauses entschieden.

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Keine Mietminderung für Baulärm vom Nachbargrundstück

Näher beleuchtet hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.04.2020 die wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter bei Baulärm von einem angrenzenden Grundstück. Das Gericht nahm zu Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung sowie zur Beweislast Stellung und gab der Vorinstanz, die nochmals entscheiden muss, mit, dass Baulärm vom Nachbarn kein einseitiges Risiko des Vermieters darstelle.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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KI im globalen Kräftemessen

Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.

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Agenda
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Die Termine der 21. Kalenderwoche

Die Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Alters­diskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines ­Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Glosse
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Vergaloppiert

Verfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden. 

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Interview
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Schwächen der Strafverfolgung

Die durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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