Bricht ein Täter seinen Angriff ab, nachdem es das Opfer geschafft hat, ihn aus einer psychischen Ausnahmelage herauszuholen, spricht dies nicht zwingend gegen die Freiwilligkeit seines Rücktritts. Zusätzlich muss feststehen, dass es ihm psychisch unmöglich gewesen wäre, die Tat zu vollenden, wie der Bundesgerichtshof betont hat.
Ein Mann, der drei Mal in den Rücken einer anderen Person sticht, kann vom Tötungsversuch zurücktreten, indem er aufhört, sein Messer weiter einzusetzen. Dagegen sprechen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht unbedingt weitere Schläge und Tritte gegen den Geschädigten. Maßgeblich sei die Vorstellung des Täters, er könne seinen Tötungsvorsatz aufgeben und anschließend dem anderen nicht lebensgefährliche Verletzungen zufügen.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland vom Energiecharta-Vertrag beschlossen. "Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens", betonte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, billigte das Kabinett außerdem die Eckpunkte der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Handelspolitik vom 11.11.2022 und gab grünes Licht für Beschlüsse zur Fachkräfteeinwanderung sowie zur Modernisierung der Verwaltungsgerichtsordnung.
Der für Pauschalreiserecht zuständige Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 der EU-Pauschalreise-Richtlinie (Nr. 2015/2302) zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19 vorgelegt. Es geht um die Frage, ob bei einem Reiserücktritt auch nach dem Rücktritt auftretende Umstände für die Frage einer möglichen Entschädigung des Reiseveranstalters zu berücksichtigen sind.
Kommt ein freiwilliger Rücktritt vom Versuch in Betracht, muss das Gericht aufklären, wie der Täter nach seiner letzten Handlung die Lage sieht. Diese Feststellungen zum sogenannten Rücktrittshorizont sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unverzichtbar. Dies gelte auch dann, wenn objektiv die Erfolgsaussicht weiterer Angriffe zweifelhaft sei.
Dem früheren EU-Kommissar John Dalli steht nach seinem Rücktritt wegen Korruptionsverdachts 2012 kein Schadenersatz zu. Dies bekräftigte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in letzter Instanz. Dalli wollte eine Entschädigung in Millionenhöhe. Der Malteser war 2012 nach Vorwürfen zu großer Nähe zur Tabakindustrie aus dem Amt geschieden.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenWird ein Parteiverbotsverfahren jetzt wahrscheinlicher (mit: Prof. Dr. Markus Ogorek)? Sonst in Folge 6: Der Unterschied zwischen "Alles für Deutschland" und "From the river to the sea" (mit: Hatespeech-Staatsanwalt David Beck), Examensrelevantes zum Tötungsvorsatz, alte und neue Töne aus der Justiz.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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