Eine Hebamme, die eine werdende Mutter auch mehrere Tage nach den Eröffnungswehen nicht ins Krankenhaus verlegen ließ, hatte womöglich keinen Tötungsvorsatz. Der BGH stellt aber klar, dass es nach dem Beginn der Eröffnungswehen nicht mehr um einen Schwangerschaftsabbruch geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die sich gegen ihre strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft und gegen den damaligen § 219a StGB gewandt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen. § 219a StGB sowie die hierauf beruhenden strafgerichtlichen Verurteilungen seien während des laufenden Verfahrens rückwirkend aufgehoben worden, die Voraussetzungen für ein ausnahmsweise bestehendes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung lägen nicht vor, so das BVerfG.
Der Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des § 219a StGB. Die Fraktionen von Union und AfD stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht. Den Ärztinnen und Ärzten wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.
Die Union lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in § 219a StGB ab. Stattdessen soll der Paragraf so modifiziert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen "auf ihrer Internetseite wertungsfreie Angaben zu den von ihnen angewendeten Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches machen können", heißt es in einem Antrag der Fraktion.
Sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche sollen nicht mehr strafbar sein. Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines “Gesetzes zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“ beschlossen.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
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