Der BGH präzisiert seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Verträgen bei Schwarzgeldabreden. Grundstückskaufverträge sind demnach nicht grundsätzlich nichtig, wenn bei der Beurkundung ein geringerer Preis angegeben wurde, um Steuern zu hinterziehen. Bei Werkverträgen hat der BGH schon mehrfach anders entschieden.
Die Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ist überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des Landgerichts München I einschließlich Strafzumessung. Allein die Einziehung des Wertes von Taterträgen halte rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
Wer mit einem nicht zugelassen Fahrzeug fährt und dies nicht gegenüber den Finanzbehörden anzeigt, macht sich nicht auch wegen Steuerhinterziehung strafbar. Der Bundesgerichtshof hat eine zuvor offengelassene Fragestellung dahingehend entschieden, dass auch die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) keine ausreichende Grundlage für eine Strafbarkeit bietet.
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Bonn bestätigt, mit dem ein ehemaliger Geschäftsführer der Kapitalanlagegesellschaft des Bankhauses M.M. Warburg im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden war. Damit ist ein weiteres Cum-Ex-Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft. Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Ein Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Die spanische Kriminalpolizei hat einen ehemals hochrangigen Banker wegen der Verwicklung in "Cum-Ex"-Aktiendeals auf Mallorca festgenommen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitteilte, erfolgte die Festnahme aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen ermittelt.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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