Die Entscheidung des BVerwG zur Einkesselung von Demonstranten am Rande eines AfD-Parteitags widerspricht der bisherigen Ansicht der Verwaltungsgerichte. Dabei stärkt der Senat friedliche Blockade-Versammlungen wie jene der "Klimakleber", meint Jakob Hohnerlein.
Das KG hat die Verurteilung eines Klimaaktivisten wegen Nötigung bestätigt. Der inzwischen 62-Jährige hatte an einer Straßenblockade der Letzten Generation teilgenommen. Der Senat betonte in seiner Entscheidung, dass es stets auf die Umstände eines jeden Einzelfalles ankomme.
Das Landgericht Berlin hat erstmalig eine vorinstanzliche Verurteilung im Rahmen der Verfahren gegen Klimaaktivisten der "Letzten Generation" bestätigt. Der Mann war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er sich an einer Straßenblockade der Gruppierung beteiligte hatte. Das LG bestätigte die Entscheidung und verwarf die Berufung des 21-Jährigen. Dieser habe sich ungeachtet etwaiger "hehrer politischer Motive" der Nötigung strafbar gemacht.
Nach Straßenblockaden im Berufsverkehr hat das Amtsgericht Stuttgart zwei Klimaschutzaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Einer erhielt für vier Taten eine Strafe von 110 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 2.200 Euro. Der andere Aktivist soll für drei Taten 110 Tagessätze zu je 50 Euro bezahlen, das sind 5.500 Euro, wie ein Gerichtssprecher gestern mitteilte.
Festkleben, Besprühen, Bekleckern. Klimaaktivisten machen mit lauten Aktionen auf sich aufmerksam. Nach dem Unfalltod einer Radfahrerin in Berlin wurden Aktivisten beschuldigt, die Bergung der Frau verzögert und somit an ihrem Tod mitverantwortlich zu sein. Die Aktivisten setzen ihren Protest indes fort - und werden in Bayern für 30 Tage in Gewahrsam genommen. Wir geben einen Überblick über die rechtlichen und moralischen Grenzen des Klimaprotests.
Nach einer aufsehenerregenden Straßenblockade in Schweden sind zwölf Klimaaktivistinnen und -aktivisten im Alter zwischen 25 und 70 Jahren wegen Sabotage sowie Ungehorsam gegenüber der Polizei verurteilt worden. Sie erhalten überwiegend Bewährungsstrafen, einige müssen auch Geldstrafen zahlen. Ins Gefängnis muss keiner von ihnen. Gegen das Urteil kann bis zum 14.11.2022 Berufung eingelegt werden, teilte das Amtsgericht Solna am Montag mit.
Der EGMR hat die erste überstaatliche Entscheidung einer Klimaklage getroffen. Für Deutschland dürften sich die unmittelbaren Auswirkungen in Grenzen halten. Ein bemerkenswerter Punkt fand in der medialen Berichterstattung dabei wenig Beachtung.
Mehr lesenEs gilt als spektakulärer Fahndungserfolg: Kriminalisten aus Frankreich und den Niederlanden gelang es, die bis dahin abhörsicheren Krypto-Handys namens EncroChat zu knacken, die von organisierten Kriminellen genutzt wurden. Der EuGH soll nun auf Wunsch des LG Berlin I entscheiden, ob die Beweise hierzulande verwertet werden dürfen. Am BGH geht es erneut um die Erstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen im Ausland. Und nicht nur abhängig Beschäftigte feiern den „Tag der Arbeit“.
Schafft Deutschland § 218 StGB ab? Wieso tun wir uns so schwer mit Eizellspende und Leihmutterschaft (mit Prof. Dr. Susanne Lillian Gössl)? Julian Reichelt gewinnt gegen die Ampelregierung (mit Christoph Partsch). Außerdem in Folge 2: ein kleiner Skandal bei Juve und eine Scheidung aus Versehen.
Mehr lesenAn die Einreichung von elektronischen Schriftsätzen per beA haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Was aber ist zu tun, wenn eine elektronische Schriftsatzeinreichung am Abend des Fristablaufs scheitert, weil der Kanzleirechner nachweislich gehackt wurde?
Mehr lesenPapst Franziskus hat sich an französische Unternehmer gewandt, die im vergangenen August zu ihrem Jahrestreffen zusammengekommen sind. "Eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich am Gemeinwohl zu beteiligen, ist heute die Schaffung von Arbeitsplätzen; von Arbeitsplätzen für alle, besonders für junge Menschen", beginnt seine Botschaft an die Wirtschaftsschaffenden.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
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