Als Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes lässt Volkswagen einem Bericht zufolge die Gehälter etlicher Betriebsräte überprüfen. Es liefen bereits Gespräche über Gehaltskürzungen, berichtete das Nachrichtenportal Business Insider am Donnerstag. Demnach hat VW eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Der BGH hatte in der vergangenen Woche Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Streit um Gehälter und Boni für Betriebsräte aufgehoben.
Wer als Verkehrspolizist Verwarnungsgelder für sich behält, anstatt sie dem Dienstherrn abzuführen, macht sich der Untreue schuldig. Das BayObLG hat entschieden, dass die Pflicht des Beamten, die eingenommenen Gelder zu verwalten, im Kernbereich eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des Untreuetatbestands ist. Weil der Beamte die Weisung einmal monatlich abzurechnen missachtete und dies auch nicht kontrolliert wurde, habe er die Fremdgelder eigenverantwortlich und selbstständig verwaltet.
Letztes Jahr hatte das Landgericht Braunschweig in einem Untreue-Verfahren gegen vier VW-Personalmanager festgestellt, dass sich auch bei leitenden Belegschaftsvertretern die Einstufung der Gehälter an dem Lohn orientieren müsse, den diese zum Zeitpunkt der Entsendung in den Betriebsrat für ihre bisherige Tätigkeit bekommen hatten. Die Angeklagten hatte es gleichwohl freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein - eine Grundsatzentscheidung steht an.
Weil er die Stadt Langenfeld um fast zwei Millionen Euro gebracht hat, ist ein ehemaliger Mitarbeiter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den 55-Jährigen wegen Urkundenfälschung und Untreue in 446 Fällen schuldig. Der Ex-Mitarbeiter der Abteilung Gebäudemanagement hatte gestanden, die Stadt mehr als 20 Jahre lang mit Scheinrechnungen für Handwerker getäuscht zu haben.
Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenMit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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