Ein Krankenhaus hatte eine Mitarbeiterin erst zwei Entgeltgruppen herauf- und dann wieder um eine herabgestuft. Das BAG findet diese "korrigierende Rückgruppierung" nicht treuwidrig: In die Höhergruppierung bestehe nur beschränkter Vertrauensschutz.
Wer aufgrund einer hypothetischen Festsetzungsverjährung nichts für die Herstellung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage bezahlen musste, darf laut BVerwG mit Blick auf den Vertrauensschutz später nicht über höhere Benutzungsgebühren doch noch für den Herstellungsaufwand herangezogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht soll klären, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 02.06.2021 insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1998 beginnen, angeordnet wird. Hierum bittet das Finanzgericht Hamburg.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Streit um hypothetisch festsetzungsverjährte Anschlussbeiträge entschieden. Ein Wasserverband darf demnach keine von einem Vorgänger nicht erhobenen Anschlussbeiträge festsetzen, wenn es auf die Forderung zwar bereits gezahlte, nicht aber hypothetisch verjährte Beiträge anrechnet. Dies widerspreche dem Gleichheitssatz. Nun muss die Vorinstanz noch einmal entscheiden.
Der Streithelfer kann für die Hauptpartei bis zur rechtskräftigen Zurückweisung seines Beitritts wirksam Berufung einlegen. Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 26.06.2020 entschieden. Denn die Prozesshandlungen behielten aus Gründen des Vertrauensschutzes auch nach späterer Ablehnung ihre Wirksamkeit.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
Mehr lesenDie Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.
Mehr lesenWerden Investoren bald Kanzlei-Eigner? Das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH (mit: Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Dirk Uwer). Sonst in Folge 4: Max Schrems legt sich mit Open AI an, Nicaragua verliert gegen Deutschland, EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung, Berliner Verkehrssenatorin hat plagiiert.
Mehr lesenDie Notenvergabe im Jurastudium hat ihre subjektiven Elemente – das hat jetzt auch eine Studie gezeigt. Ein Doktorand der LMU München ließ dieselben 15 Anfängerklausuren von jeweils 15 bzw. 16 Korrektoren bewerten. Das Ergebnis war frappierend: Im Extremfall gab es für ein und dieselbe Arbeit Zensuren zwischen vier und 14 Punkten.
Mehr lesenDer Deutsche Bundestag hat am 12.4.2024 das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Es handelt sich um ein historisches Ereignis für trans, inter oder nicht-binäre Menschen. Die rechtlichen Entwicklungslinien sollen hier kurz nachgezeichnet werden.
Mehr lesenDie EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.
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