Die Ampelkoalition will Handlungsstärke demonstrieren: Das Quick-Freeze-Verfahren zur Speicherung von Verkehrsdaten soll kommen, die Mietpreisbremse dafür verlängert werden, so der Kompromiss zwischen den Parteien. Wenn er denn hält.
Die Innenministerin will eine rechtssichere Speicherung von IP-Adressen. Der Justizminister dagegen möchte Daten dazu, wer wann mit wem kommuniziert hat, nur bei einem Anfangsverdacht "einfrieren" lassen. Und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wünscht sich eine rasche Regelung, mit der Ermittler arbeiten können.
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden von Telekommunikationsdienstleistern gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mangels ausreichender Substantiierung als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführer hätten nach einem EuGH-Urteil, das die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unionsrechtswidrig erklärt hat, ihren Vortrag dahingehend ergänzen müssen, ob überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis fortbestanden habe.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BKA-Präsident Holger Münch haben sich nachdrücklich für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Die IP-Adressen seien oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter von schwerer Kriminalität überhaupt zu ermitteln, sagte Faeser bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Diese Möglichkeit habe der Europäische Gerichtshof auch zugelassen.
In der Diskussion um eine Nachfolgeregelung für die im September vom Europäischen Gerichtshof gekippte deutsche Vorratsdatenspeicherung kritisiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) Forderungen nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen bei schwerer Kriminalität. Er unterstützt das anlassbezogene "Quick-Freeze"-Konzept von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Gleichzeitig warnt der DAV davor, den Kinderschutz zur Einschränkung von Grundrechten zu instrumentalisieren.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
Mehr lesenDie Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
Mehr lesenJede Verfahrenspartei hat das Recht, persönlich bei Gericht zu erscheinen und an der Verhandlung in "ihrer" Sache teilzunehmen. Fraglich ist aber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie dazu auch verpflichtet ist und welche Folgen ein Verstoß hat. § 141 I ZPO sieht vor, dass das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen soll, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. In der Praxis führt das zu Schwierigkeiten.
Mehr lesenBuchtitel sind ein entscheidender Einflussfaktor für den Erfolg eines Werks. Verlage und Autoren ringen daher intensiv darum. Das kann Monate dauern. Manchmal ist ein Titel auch eingebungsgleich plötzlich da. Idealerweise ist er einzigartig, einfach und emotional.
Mehr lesenDie EU-Gesetzgebung hat zuletzt durch Prestigeprojekte wie die KI-Verordnung und die Lieferketten-Richtlinie viel Aufmerksamkeit bekommen. Bei letztgenanntem Gesetzgebungsvorhaben rumpelte es bis zuletzt gehörig. Offenbaren die dabei zutage getretenen Probleme einen Reformbedarf bei der EU-Gesetzgebung? Fragen an den Rechtswissenschaftler und Abgeordneten des Europäischen Parlaments Prof. Dr. René Repasi.
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