Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 insofern gleichheitswidrig war, als es Zusammenkünfte zur Religionsausübung in jeder Form von den Beschränkungen dieses Lockdowns ausnahm. In einem weiteren Verfahren hat das Gericht die Bewertung des Umfangs der Grundbedürfnisse im überlangen zweiten Lockdown für Ungeimpfte bemängelt.
Es verstößt gegen das österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mehrere Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt Ende 2023 in Kraft.
Die Corona-Impfpflicht in Österreich wird abgeschafft. Das teilte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Donnerstag in Wien mit. Das Gesetz lag zuletzt ohnehin auf Eis. "Die Impfpflicht bringt niemanden zum Impfen", sagte Rauch. Österreich war Ende 2021 mit der Ankündigung einer allgemeinen Impfpflicht Vorreiter in der EU. In anderen Ländern gab es nur altersspezifische Vorschriften.
Die Kindergeldregeln in Österreich, nach denen Ausländer teils weniger Geld bekommen als Österreicher, verstoßen laut Europäischem Gerichtshof gegen EU-Recht. Österreich koppelt die Zahlungen an Arbeitnehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshaltungskosten. Dieser Mechanismus stelle eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar. Das Urteil dürfte auch Diskussionen in Deutschland beeinflussen.
Das nationale Gericht kann eine nationale Sanktionsregelung gegen Verstöße gegen im Wesentlichen administrative Pflichten im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern anwenden, die gegen die Entsenderichtlinie verstößt, sofern es die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen sicherstellt. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden und damit grünes Licht für die Verhängung entsprechend abgemilderter Sanktionen gegeben.
Kurz nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht in Österreich ist laut Verfassungsgerichtshof ein erster Antrag zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit eingegangen. Nach Einschätzung von Juristen dürfte es der Auftakt für viele entsprechende Klagen sein. Die Individualanträge auf Gesetzesprüfung würden einer oder einem der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zugewiesen, sagte eine VfGH-Sprecherin am Montag.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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