Wenn es im Teaser fälschlicherweise heißt, die Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl erlassen, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung, falls der Fehler ein paar Absätze später geradegerückt wird. Jedenfalls bei Lesern einer Qualitätszeitung ging das OLG München davon aus, dass sie nicht nur die Einleitung lesen.
Wenn eine Falschmeldung aus einen öffentlich zugänglichen Online-Archiv entfernt wurde, darf auch die dazugehörige Gegendarstellung nicht mehr abrufbar sein. Der Bundesgerichtshof hält die Verknüpfung von Erstmitteilung und deren Gegendarstellung für so eng, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch allein durch die selbst verfasste Gegendarstellung beeinträchtigt werden, weil sie die falschen Vorwürfe reflexartig wiederaufleben lasse.
Von Anwälten betriebene Blogs sind kein journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinn des § 20 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV). Entsprechend besteht auch kein Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, in dem es um den Artikel eines Rechtsanwalts ging, in dem dem Antragsteller diverse Rechtsverletzungen auf seinem YouTube-Kanal vorgehalten wurden.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Zeitschriftenverlegerin stattgegeben, die nach einem Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen von den Instanzgerichten zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt worden war. In seinem Beschluss hat das Gericht klargestellt, dass es sich bei dem umstrittenen Bericht um eine von der Pressefreiheit geschützte Meinungsäußerung handelt.
Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).
Mehr lesenDie Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.
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