Falscher Vorspann in Zeitung: In Print wird nicht nur die Einleitung gelesen

Wenn es im Teaser fälschlicherweise heißt, die Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl erlassen, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung, falls der Fehler ein paar Absätze später geradegerückt wird. Jedenfalls bei Lesern einer Qualitätszeitung ging das OLG München davon aus, dass sie nicht nur die Einleitung lesen. 

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Geeintes Schicksal von Erstmeldung und Gegendarstellung

Wenn eine Falschmeldung aus einen öffentlich zugänglichen Online-Archiv entfernt wurde, darf auch die dazugehörige Gegendarstellung nicht mehr abrufbar sein. Der Bundesgerichtshof hält die Verknüpfung von Erstmitteilung und deren Gegendarstellung für so eng, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch allein durch die selbst verfasste Gegendarstellung beeinträchtigt werden, weil sie die falschen Vorwürfe reflexartig wiederaufleben lasse.

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Kein Recht auf Gegendarstellung bei Artikeln aus Anwalts-Blogs

Von Anwälten betriebene Blogs sind kein journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinn des § 20 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV). Entsprechend besteht auch kein Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, in dem es um den Artikel eines Rechtsanwalts ging, in dem dem Antragsteller diverse Rechtsverletzungen auf seinem YouTube-Kanal vorgehalten wurden.

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Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen war freie Meinungsäußerung

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Zeitschriftenverlegerin stattgegeben, die nach einem Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen von den Instanzgerichten zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt worden war. In seinem Beschluss hat das Gericht klargestellt, dass es sich bei dem umstrittenen Bericht um eine von der Pressefreiheit geschützte Meinungsäußerung handelt.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schwangerschaftsabbruch liberalisieren

Mit dem Regelungskomplex des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere mit der Beratungslösung nach § 218a I StGB, steht nach dem jüngst präsentierten Bericht der von der Ampel-Koalition eingesetzten Expertinnenkommission ein hart umkämpfter Kompromiss in der Diskussion. Die Sorge vor erneuten unerbittlichen Debatten um das Lebensrecht des Embryos und der Selbstbestimmung der Frau ist sicher nicht unberechtigt. Dies genügt aber nicht zur Begründung, eine seit 30 Jahren bestehende Regelung nicht anzutasten, die eben vor allem eines ist: ein rechtspolitischer Kompromiss auf ­Basis einer in Teilen nicht überzeugenden Entscheidung des BVerfG (NJW 1993, 1751).

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Agenda
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Die Termine der 19. Kalenderwoche

Die Wohnung ist gekündigt und leergeräumt, doch die Rückzahlung der Kaution lässt auf sich warten. Der BGH untersucht einen Fall, bei dem eine bemerkenswert kurze Verjährungsfrist eine Rolle spielt. Am BFH geht es um Mängel bei der Kassenführung, am BSG um die Erstattung der Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson. Und nicht vergessen: In dieser Woche ist Christi Himmelfahrt, wo „echte“ Männer mit Bollerwagen und Bierflaschen durch die Landschaft rollen.

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 4

Werden Investoren bald Kanzlei-Eigner? Das Fremdbesitzverbot vor dem EuGH (mit: Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Dirk Uwer). Sonst in Folge 4: Max Schrems legt sich mit Open AI an, Nicaragua verliert gegen Deutschland, EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung, Berliner Verkehrssenatorin hat plagiiert.

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Ausbildung & Karriere
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Notenroulette

Die Notenvergabe im Jurastudium hat ihre subjektiven Elemente – das hat jetzt auch eine Studie gezeigt. Ein Doktorand der LMU München ließ dieselben 15 Anfängerklausuren von jeweils 15 bzw. 16 Korrektoren bewerten. Das Ergebnis war frappierend: Im Extremfall gab es für ein und dieselbe Arbeit Zensuren zwischen vier und 14 Punkten.

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Der lange Weg zur Selbstbestimmung

Der Deutsche Bundestag hat am 12.4.​2024 das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Es handelt sich um ein historisches Ereignis für trans, inter oder nicht-binäre Menschen. Die rechtlichen Entwicklungslinien sollen hier kurz nachgezeichnet werden.

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Interview
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Überregulierter Sozialstaat

Unsere Verfassung bekennt sich zum Sozialstaat. Doch dies stellt sich immer mehr als Lippenbekenntnis dar, führen doch ein unübersichtliches und kompliziertes Geflecht von Sozialleistungen sowie ein immenser Verwaltungsaufwand dazu, dass diese ihre Zielgruppe oft nicht erreichen, meint der Nationale Normenkontrollrat. Er hat Ende März ein Gutachten mit Empfehlungen für die Zukunft der Sozialleistungen veröffentlicht. Beides haben wir uns mit dem Paderborner Fachanwalt für Sozialrecht Nikolaos Penteridis genauer angesehen.

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