Ein evangelischer Kirchenkreis ist kein öffentlicher Arbeitgeber und daher nach Ansicht des BAG auch nicht dazu verpflichtet, Schwerbehinderte zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Das Gericht verneinte die Diskriminierung eines schwerbehinderten Mannes, der sich erfolglos beworben hatte.
Ein öffentlicher Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, einem schwerbehinderten Menschen einen Ersatztermin anzubieten, wenn dieser nicht zum Vorstellungsgespräch kommen kann. Laut BAG genügt es, wenn es hierfür einen gewichtigen Grund gibt und die Durchführung dem Arbeitgeber zumutbar ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt auch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Praktikanten, die für ein Berufspraktikum im Sinn von § 26 BBiG eingestellt werden. Jedoch führt ein laufender Gleichstellungsantrag laut BAG nicht zum Eingreifen der schützenden Verfahrensvorschriften.
Sieht ein Sozialplan zur Abwicklung eines Unternehmens grundsätzlich eine zusätzliche Abfindung für schwerbehinderte Arbeitnehmer vor, unterbleibt deren Zahlung aber wegen einer Beschränkung auf einen Höchstbetrag, benachteiligt dies ältere Schwerbehinderte. Dies führt laut Bundesarbeitsgericht zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung innerhalb dieser Gruppe der Abfindungsberechtigten.
Menschen mit Behinderung sollen verstärkt in Arbeit gebracht und gehalten werden. Das ist das Ziel eines vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, dass die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch sei wie die allgemeine Arbeitslosenquote, obwohl diese oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert seien.
Der EGMR hat die erste überstaatliche Entscheidung einer Klimaklage getroffen. Für Deutschland dürften sich die unmittelbaren Auswirkungen in Grenzen halten. Ein bemerkenswerter Punkt fand in der medialen Berichterstattung dabei wenig Beachtung.
Mehr lesenEs gilt als spektakulärer Fahndungserfolg: Kriminalisten aus Frankreich und den Niederlanden gelang es, die bis dahin abhörsicheren Krypto-Handys namens EncroChat zu knacken, die von organisierten Kriminellen genutzt wurden. Der EuGH soll nun auf Wunsch des LG Berlin I entscheiden, ob die Beweise hierzulande verwertet werden dürfen. Am BGH geht es erneut um die Erstattung von Verlusten bei Online-Glücksspielen im Ausland. Und nicht nur abhängig Beschäftigte feiern den „Tag der Arbeit“.
Schafft Deutschland § 218 StGB ab? Wieso tun wir uns so schwer mit Eizellspende und Leihmutterschaft (mit Prof. Dr. Susanne Lillian Gössl)? Julian Reichelt gewinnt gegen die Ampelregierung (mit Christoph Partsch). Außerdem in Folge 2: ein kleiner Skandal bei Juve und eine Scheidung aus Versehen.
Mehr lesenAn die Einreichung von elektronischen Schriftsätzen per beA haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Was aber ist zu tun, wenn eine elektronische Schriftsatzeinreichung am Abend des Fristablaufs scheitert, weil der Kanzleirechner nachweislich gehackt wurde?
Mehr lesenPapst Franziskus hat sich an französische Unternehmer gewandt, die im vergangenen August zu ihrem Jahrestreffen zusammengekommen sind. "Eine der wichtigsten Möglichkeiten, sich am Gemeinwohl zu beteiligen, ist heute die Schaffung von Arbeitsplätzen; von Arbeitsplätzen für alle, besonders für junge Menschen", beginnt seine Botschaft an die Wirtschaftsschaffenden.
Mehr lesenVersagt der Rechtsstaat gegen Wirtschaftskriminelle (mit Ex-BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff)? Sonst in Folge 3: Die Wahlrechtsreform vorm BVerfG (mit Prof. Dr. Franz-Alois Fischer), politische Weisungen ab jetzt schriftlich, Amazon ist mächtig, Marco Buschmann twittert fürs Feuilleton.
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